Fahrtenschreiber müssen alle 2 Jahre geprüft werden. Ablauf, Kosten und Termine der §57b-Prüfung bei GM Georg Meier.
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Gesetzliche Pflicht: Fahrtenschreiber regelmäßig prüfen
Jeder digitale und analoge Fahrtenschreiber muss nach §57b StVZO alle zwei Jahre geprüft und kalibriert werden. Bei GM Georg Meier sind wir als autorisierte Werkstatt für diese Prüfung zugelassen.
Wann ist eine Prüfung fällig?
- 📅 Alle 2 Jahre – reguläres Prüfintervall
- 🔧 Nach Reparatur am Fahrtenschreiber oder Geschwindigkeitsgeber
- 🛞 Nach Reifenwechsel auf eine andere Größe
- 📋 Bei Ersteinbau oder Gerätetausch
- ⚠️ Bei Abweichungen der Wegstreckenanzeige
Was passiert bei der Prüfung?
- Sichtprüfung – Plombierung, Beschädigungen, Typenschild
- Funktionsprüfung – Geschwindigkeitsanzeige, Wegstreckenzähler
- Kalibrierung – Abgleich mit geeichtem Messgerät
- Plombierung – Neue Prüfplakette und Plomben
- Prüfbescheinigung – Für Fahrzeug und Unternehmer
Strafen bei Versäumnis
Eine überzogene Fahrtenschreiberprüfung kann zu Bußgeldern bis 5.000 € führen. Bei Kontrollen durch das BAG wird die Prüfplakette als erstes kontrolliert.
Termin buchen: 09181 6944-0 (Neumarkt) | 09621 3728-0 (Amberg)






